Zur Wettbewerbswidrigkeit des Verkaufs von Fahrzeugteilen ohne amtliches Prüfzeichen

Landgericht Bochum, Urteil vom 14.02.2012 – 12 O 238/11

Es ist wettbewerbswidrig, Fahrzeugteile ohne amtliches Prüfzeichen gemäß § 22 a Abs. 2 StVZO anzubieten und auf das Fehlen der Prüfzeichen nur unzureichend hinzuweisen (Rn. 17).

Tenor:

Die einstweilige Verfügung vom 06.12.2012 wird bestätigt.

Der Verfügungsbeklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

T A T B E S T A N D:

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

16

17

18

Dieser Beitrag wurde unter Wettbewerbsrecht abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.